Liebe Mitglieder des HCLG,
mit Beschluss der Mitgliederversammlung des HCLG am 29. Januar gilt ab sofort die neue geänderte Werterhaltungs- Arbeitsstundenordnung des HCLG.
Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- nach intensiver Diskussion bleibt es bei den 10 Stunden gemeinnütziger Werterhaltungs- oder Vereinsarbeit
- erhöht hat sich der Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden auf 10,-€/Stunde
- die geleisteten Arbeitsstunden werden unmittelbar nach Ende des Einsatzes und ausschließlich vom Einsatzverantwortlichen abgezeichnet
- wird das Formular nicht fristgerecht bis zum 31.12. eingereicht, werden die erforderlichen 10 Arbeitsstunden als Fehlstunden in voller Höhe berechnet
Wir bemühen uns auch weiterhin, rechtzeitig und umfassend über mögliche Arbeitseinsätze zu informieren. Genauso willkommen sind aber natürlich Vorschläge oder Eigeninitiativen aus den Teams!
Die neue Arbeitsstundenordnung sowie das entsprechende Formular zur Abrechnung der Arbeitsstunden findet ihr in unserem Downloadbereich.