Foto, Video & Streams

Liebe Gäste und sportliche Gegner des HCLG,
das Filmen bzw. Streamen und Fotografieren auf unserem Vereinsgelände hat sich ein wenig verselbstständigt. Zum Schutz unserer Mitglieder hat der Vorstand des HCLG folgende Regeln festgelegt:

Foto- und Streamingregeln

  • Filmen und Fotografieren von Kindern ist grundsätzliche verboten.
  • Ohne Genehmigung durch das Präsidium bzw. durch die Mannschaften dürfen keine Videoaufnahmen oder Livestreams erfolgen.
  • Livestreams mit unserer Genehmigung dürfen grundsätzlich nur auf geschlossenen Plattformen für Eure Vereinsmitglieder veröffentlicht werden. Dem HCLG muss der Zugang zum Streammaterial ermöglicht werden, um ggf. Einspruch erheben zu können.
  • Grundsätzlichen Einspruch auch nach Genehmigung behalten wir uns vor.
  • In den Livestreams sollte im Wesentlichen die Totale gefilmt werden, Zooms in Szenen oder auf Personen sind nicht gestattet.
  • Videoaufnahmen ohne Stream dürfen nur für interne Zwecke – Spielvorbereitung und Trainingszwecken verwendet werden.
  • Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung eine Meldung an den Landesdatenschutzbeauftragten erfolgt.

Hinweise findet ihr auch unter:
https://www.datenschutz-notizen.de/videoaufzeichnungen-von-sportveranstaltungen